Qualitätssiegel für Sachverstand
des
Instituts für Sachverständigenwesen e.V.
Der Sachverständige
Die Nachfrage nach Sachverständigendienstleistungen
nimmt europaweit zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher,
die das Know-how eines deutschen Sachverständigen benötigen,
stehen vor der Kernfrage: wie findet man einen qualifizierten
Sachverständigen? Die Antwort fällt leicht: Wer öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält
eine Dienstleistung von hoher Qualität - in Deutschland
ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.
Unabhängig und unparteiisch
Die Bezeichnung "Sachverständiger"
ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge:
Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind,
bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf
dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen,
sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung
vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf
einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Zudem sind öffentlich bestellte
Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch
zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise
vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.
Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf
und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht,
sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch
sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter
bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen
deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige
müssen keineswegs alleine tätig sein. Sie arbeiten auch
in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften.
Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch
immer persönlich verantwortlich.
Der Sachverständige: Unabhängig
und unparteiisch.
Qualifikation: Ständig auf dem Prüfstand
Öffentlich bestellt werden nur
Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um die öffentliche
Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen
Überprüfungsverfahren unterziehen. Und danach steht ihre
Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten
Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem
die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und
Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern,teilweise
auch Regierungspräsidien). Das bedeutet auch, dass bereits
öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder
verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den
aktuellen Anforderungen genügt. Darüber hinaus werden öffentlich
bestellte Sachverständige auch daraufhin überprüft, ob sie
vertrauenswürdig und persönlich integer sind. Nur dann dürfen
sie das begehrte Qualitätssiegel führen.
Aufgaben und Aufträge: Gutachter, Berater und Schlichter
Öffentlich bestellte Sachverständige
fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen
oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch
regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren
und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das
heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das
fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich
anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit
- etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder
Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder
ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Für gerichtlich
beauftragte Sachverständige gilt die gesetzliche Vergütungsordnung
im Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz - JVEG. Private
Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei
aus.
Gesetzgebung: Vertrauen und Sicherheit
Wer öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische,
gerichtliche und private Entscheidungen. Genau diese Tatsache
hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung
einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation
dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer
Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten
und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert,
dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.
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