Das Gutachten

Präventive Gutachten

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist nicht nur sinn-
voll, wenn schon ein Schaden eingetreten ist. Oft lohnt sich
auch der präventive Einsatz. So kann ein Sachverständiger
in vielerlei Hinsicht bei Entscheidungen behilflich sein z.B.
bei einer Gebraucht-Immobilie:

Ist diese Ihr Geld wert?

Gibt es Mängel, welche nicht direkt offensichtlich zu Tage treten?

Sind die Wände feucht?

Wie ist die Wärmedämmung des Gebäudes zu beurteilen?

Alle diese Fragen kann der für sein Sachgebiet zuständige Sachverständige vor einem Hauskauf beantworten. Fachgebiete gibt es indes viele.

Schadengutachten

Wenn es zu einem Schaden z.B. während der Bauphase oder in der Zeit nach dem Einzug kommt, sind oftmals Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu dem aufgetre-
tenem Schaden vorhanden.

Ein Sachverständiger kann eine objektive Darstellung des Problems ermöglichen und somit zu einer Entscheidung bzw. Problemlösung beitragen.

Ein solches Gutachten ist aber kein Dokument, mit welchem sich unmittelbar Ansprüche durchsetzen lassen. Scheint also der Schuldige identifiziert, so ist noch lange nicht sicher, dass dieser auch für den Schaden aufkommt. Beharrt dieser auf seiner Unschuld, so bleibt nur der Rechtsweg.

Beweissicherungsgutachten

Wenn ein aufgetretener Schaden z.B. durch weiterführende Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu sehen ist, aber eine Einschränkung in der Dauerhaftigkeit eines Bauwerkes darstellt, so ist durch ein Beweis-
sicherungsgutachten eines Sachverständigen auch zu einem späteren Zeitpunkt eine objektive Bewertung der ausgeführten Leistungen sichergestellt.

Oft stellen derartige Versäumnisse Minderungen in der Nutzungstauglichkeit dar und müssen kostenmässig be-
wertet werden.

Solche Gutachten werden von Gerichten verwendet.

Gerichtsgutachten

Vor Gericht wird ein zuvor von einer Partei erstelltes Gutachten evtl. nur eingeschränkt verwendet. Jedoch wird die Aussage eines glaubwürdigen, versierten Experten von Richtern sehr wohl als wichtige Entscheidungshilfe herangezogen.

Besonders hohes Ansehen geniessen dabei öffentlich bestellte und verei-
digte Sachverständige
, an die die höchsten Ansprüche gestellt werden.
Neben aufwendigen Prüfungen werden solche Bau-Sachverständige nurr
für ein Spezialgebiet und für eine begrenzte Zeit z.B. von den Handwerks-
kammern vereidigt.

Ein Sachverständiger beurteilt nur tatsächliche Gegebenheiten

Ein Sachverständiger beantwortet keine Rechtsfragen. Er beurteilt lediglich
im Rahmen einer Bestandsaufnahme die tatsächlichen Gegebenheiten. Da-
bei muss er unabhängig vom Auftraggeber und unparteiisch bleiben. Es ist also durchaus möglich, dass der Auftraggeber ein Gutachten erhält, das ganz anders aussieht, als er es sich wünschen würde.