Das Gutachten
Präventive Gutachten
Die Beauftragung eines Sachverständigen
ist nicht nur sinn-
voll, wenn schon ein Schaden eingetreten ist. Oft lohnt
sich
auch der präventive Einsatz. So kann ein Sachverständiger
in vielerlei Hinsicht bei Entscheidungen behilflich sein
z.B.
bei einer Gebraucht-Immobilie:
Ist diese Ihr
Geld wert?
Gibt es Mängel,
welche nicht direkt offensichtlich zu Tage treten?
Sind die Wände
feucht?
Wie ist die Wärmedämmung
des Gebäudes zu beurteilen?
Alle diese Fragen kann der für
sein Sachgebiet zuständige Sachverständige vor einem Hauskauf
beantworten. Fachgebiete gibt es indes viele.
Schadengutachten
Wenn es zu einem Schaden z.B.
während der Bauphase oder in der Zeit nach dem Einzug kommt,
sind oftmals Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
zu dem aufgetre-
tenem Schaden vorhanden.
Ein Sachverständiger kann eine
objektive Darstellung des Problems ermöglichen und somit
zu einer Entscheidung bzw. Problemlösung beitragen.
Ein solches Gutachten ist aber
kein Dokument, mit welchem sich unmittelbar Ansprüche durchsetzen
lassen. Scheint also der Schuldige identifiziert, so ist
noch lange nicht sicher, dass dieser auch für den Schaden
aufkommt. Beharrt dieser auf seiner Unschuld, so bleibt
nur der Rechtsweg.
Beweissicherungsgutachten
Wenn ein aufgetretener Schaden
z.B. durch weiterführende Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt
nicht mehr zu sehen ist, aber eine Einschränkung in der
Dauerhaftigkeit eines Bauwerkes darstellt, so ist durch
ein Beweis-
sicherungsgutachten eines Sachverständigen auch zu einem
späteren Zeitpunkt eine objektive Bewertung der ausgeführten
Leistungen sichergestellt.
Oft stellen derartige Versäumnisse
Minderungen in der Nutzungstauglichkeit dar und müssen kostenmässig
be-
wertet werden.
Solche Gutachten werden von
Gerichten verwendet.
Gerichtsgutachten
Vor Gericht wird ein zuvor von
einer Partei erstelltes Gutachten evtl. nur eingeschränkt
verwendet. Jedoch wird die Aussage eines glaubwürdigen,
versierten Experten von Richtern sehr wohl als wichtige
Entscheidungshilfe herangezogen.
Besonders hohes Ansehen geniessen
dabei öffentlich bestellte und
verei-
digte Sachverständige, an die die höchsten Ansprüche
gestellt werden.
Neben aufwendigen Prüfungen werden solche Bau-Sachverständige
nurr
für ein Spezialgebiet und für eine begrenzte Zeit z.B. von
den Handwerks-
kammern vereidigt.
Ein Sachverständiger beurteilt nur tatsächliche Gegebenheiten
Ein Sachverständiger beantwortet keine
Rechtsfragen. Er beurteilt lediglich
im Rahmen einer Bestandsaufnahme die tatsächlichen Gegebenheiten.
Da-
bei muss er unabhängig vom Auftraggeber und unparteiisch
bleiben. Es ist also durchaus möglich, dass der Auftraggeber
ein Gutachten erhält, das ganz anders aussieht, als er es
sich wünschen würde.
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